Psychomotorik

Definition


Bewegung, Wahrnehmung und der Umgang mit Gefühlen sind für die Entwicklung des Menschen von zentraler Bedeutung. Die Psychomotorik beobachtet die Wechselwirkung zwischen Bewegen- Wahrnehmen- Denken-Fühlen- und Handeln und wie diese einander beeinflussen. Manche Kinder und Jugendliche benötigen zusätzliche Unterstützung und Begleitung in ihrer psychomotorischen Entwicklung.

 

Die Psychomotorik eignet sich für Kinder und Jugendliche, die motorische, emotionale oder Wahrnehmungsschwierigkeiten haben. Die Probleme können sich in folgenden Bereichen zeigen: Unsichere Grobmotorik, Ungeschicklichkeit in der Fein- und Grafomotorik, Konzentration, Wahrnehmung & Orientierung, Sozialverhalten so wie das emotionale Befinden.

Anmeldung


Bei psychomotorischen Auffälligkeiten empfiehlt es sich, dass Eltern / Lehrpersonen direkt mit der Psychomotoriktherapeutin Kontakt aufnehmen und einen Abklärungstermin vereinbaren. Die Abklärung erfolgt in der Regel im Beisein der Eltern. Anschliessend wird gemeinsam das weitere Vorgehen besprochen.

 

Die Anmeldung zur Therapie erfolgt durch die Psychomotoriktherapeutin mittels Antrag an die Schulleitung IBEM für maximal 2 Jahre. Kurzzeitinterventionen (bis 12 Lektionen können durch die Psychomotoriktherapeutin ohne Antrag durchgeführt werden.

 

Die Dauer kann je nach Bedarf variieren, manchmal ist auch eine Therapiepause sinnvoll. Ist nach 2 Jahren weiterhin Psychomotorik nötig, braucht es eine Abklärung auf einer Fachinstanz (Erziehungsberatung).

Angebot


Je nach Diagnose und kindlichen Bedürfnissen wird im Einzel- Gruppen- oder Klassensetting gearbeitet.

Verantwortlichkeit


Für alle Gemeinden:

 

- Fischer Julie

Link des Berufsverbandes Psychomotorik


Für weitere Informationen bezüglich der Psychomotorik, finden Sie hier den Link zum Berufsverband:

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