Für eine Zuweisung ist gemäss dem 4-Stufen-Modell vorzugehen.

 

Stufe 1:

Die Lehrpersonen erkennen bei einem Kind ein Bedürfnis nach besonderer Betreuung. Sie treffen innerhalb der Klasse die nötigen besonderen Massnahmen (Individualisierung, innere Differenzierung).

 

Stufe 2:

In einem gemeinsamen Gespräch erarbeiten Lehrpersonen und Eltern Massnahmen zur Unterstützung des Kindes und klären Zuständigkeiten (intensivere Unterstützung durch die Eltern, privater Nachhilfeunterricht, Hausaufgabenbetreuung etc.).

 

Stufe 3:

Eine Speziallehrkraft (Lehrkraft für integrative Förderung, Logopädin, Psychomotorik Therapeutin, Lehrperson für Deutsch als Zweitsprache) wird kontaktiert und eine Kurzintervention eingeleitet (max. 12 Wochen).

Die Speziallehrkraft erstellt eine fachspezifische Beurteilung und erarbeitet gemeinsam mit der Lehrperson den weiteren Weg.

 

 

Stufe 4a:

In Absprache mit den Eltern stellt die Speziallehrkraft der Schulleitung MR einen Antrag auf Spezialunterricht für maximal 2 Jahre.

 

oder

 

Stufe 4b:

In Absprache mit den Eltern wird eine Anmeldung zur Abklärung durch die Fachinstanz (EB, KJPD, ZEN etc.) vorgenommen.